Unsere projektbegleitende
Schulung

Inhalte und Ziele

Bauvorhaben im Projektgeschäft erfordern neben einer technischen und kaufmännischen Vorbereitung auch eine Prüfung und Bewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei steht der mit dem Auftraggeber geschlossene Bauvertrag im Vordergrund. Dessen Inhalt gerät im Verlauf der Ausführungsphase häufig in den Hintergrund, was zu erheblichen finanziellen Einbußen führen kann. Deshalb ist es sinnvoll, zu Beginn eines größeren Projektes mit den technisch und kaufmännisch verantwortlichen Mitarbeitern anhand der jeweiligen Verträge konkret zu besprechen, worauf während des Bauablaufes geachtet werden muss.

Am Ende des Seminars entscheiden Sie, ob Sie unser projektbegleitendes Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen. Wir streben an, die kaufmännische und technische Führungsmannschaft Ihres Hauses mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Projektes vertraut zu machen und dabei auf mögliche Fallstricke und Probleme hinzuweisen. Dazu gehört an erster Stelle die Kenntnis der abgeschlossenen Verträge und ihre konkrete Bedeutung in der Praxis. Eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten entsteht allein daraus, dass zwischen den Vertragspartnern nicht eindeutig geregelt ist, welche Unterlagen in welcher Rangreihenfolge Vertragsbestandteil werden. Damit ist – insbesondere bei teilfunktionalen Ausschreibungen – oftmals unklar, welche Leistung für die vereinbarte Vergütung tatsächlich geschuldet ist.

Wir besprechen mit den Teilnehmern alle relevanten Vertragsinhalte und weisen auf Besonderheiten hin, wo dies erforderlich ist. Dabei wird auch die Handhabung der Nachunternehmervertragsmuster besprochen und der Bezug zum Bauvertrag mit dem Auftraggeber hergestellt. Es wird aufgezeigt, welche Regelungen des Bauvertrages an die Nachunternehmer „durchgestellt“ werden sollten.

Entscheidend ist darüber hinaus, dass alle rechtlich und baubetrieblich relevanten Vorgänge der Baustelle sicher und beweisbar dokumentiert werden. Bausolländernde Anordnungen oder Störungen im Bauablauf, die sich nur anhand von Zeugenaussagen rekonstruieren lassen, führen erfahrungsgemäß zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit unsicherem Ausgang. Nur wer solche Vorgänge klar und eindeutig dokumentiert, geht den sichersten Weg und vermeidet finanzielle Einbußen.

Seminarablauf

Um die rechtlichen Besonderheiten des Projektes herausarbeiten und besprechen zu können, benötigen wir rechtzeitig vor Beginn des Seminars den mit dem Auftraggeber geschlossenen Bauvertrag sowie das Muster der zur Verwendung vorgesehenen Nachunternehmerverträge.

Im allgemeinen Teil des Seminars werden folgende Themen unter Bezugnahme auf den abgeschlossenen Vertrag mit dem Auftraggeber erörtert:

+Themen allgemeiner Teil

  • Verhältnis der Regelungen des Vertrages zu der VOB, Teile B und C sowie den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • Unwirksamkeit einzelner Vertragsregelungen nach dem AGB-Recht
  • Vollmacht und Vertretungsregelungen
  • Rechtssicherer Zugang von Schreiben
  • Grundsätzliche Anforderungen an den vertragsrelevanten Schriftverkehr

Der spezielle Teil des Seminars beschäftigt sich mit den häufigsten Streitthemen am Bau und nimmt wiederum auf die abgeschlossenen Verträge Bezug. Dabei geht es insbesondere um folgende Themen

+Themen spezieller Teil

  • Analyse des Bauvertrags hinsichtlich des Vertragstyps (Einheits-, Detail-Pauschal- oder Global-Pauschalvertrag)
  • Schlussfolgerungen für die geschuldete Bauleistung und die vertragliche Risikozuweisung
  • Nachtragsmanagement (Anforderungen an Anzeige, Darlegung der Mehrkosten und Hinweise auf eine eventuelle Bauzeitrelevanz)
  • Behinderungsmanagement (Anzeige, Dokumentation, Schlechtwetterproblematik)
  • Abnahme- und Mangelmanagement (Durchstellen von Mangelrügen, Beweissicherung, Voraussetzungen und Wirkungen der Abnahme)
  • Besprechung aller relevanten vertraglichen Sonderregelungen, z. B. zum Mieterausbau, Teilnahme am Internet-Projektraum, Planfreigaben etc.
  • Besprechung der Nachunternehmer-Vertragsmuster (Welche Regelungen aus dem Hauptvertrag sollten an die Nachunternehmer „durchgestellt“ werden?)

Projektbegleitende Beratung

Nach Abschluss des Seminars entscheiden Sie, ob Sie unser weitergehendes Beratungsangebot in Anspruch nehmen wollen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

+Checkliste Bauvertrag

Allein der Bauvertrag mit dem Auftraggeber umfasst nicht selten 50 Textseiten und mehr. Dabei geraten die für die Bauausführungsphase relevanten Inhalte häufig aus dem Blick des Projektleiters. Wenn beispielsweise nicht von Anfang an erkannt und beachtet wird, dass Änderungsanordnungen der Schriftform bedürfen oder Mehrmengen beim Einheitspreisvertrag in Abweichung von § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B angezeigt werden müssen, sind Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Viele Bauverträge sehen vor, dass bei technischen Nachträgen gleichzeitig mit der Ankündigung der Mehrvergütung auf die Bauzeitrelevanz der entsprechenden Leistungen hingewiesen werden muss. Deshalb ist es sinnvoll, für die technische Führungsmannschaft der Baustelle eine Checkliste zu erarbeiten, in der alle während der Bauphase rechtlich wichtigen Regelungen des Bauvertrages mit Erläuterungen stichwortartig zusammengefasst werden.

+Nachunternehmerverträge

Nicht selten sind Bauverträge veraltet, werden aus Versatzstücken zusammengesetzt und halten deshalb einer rechtlichen Überprüfung anhand des AGB-Rechts nicht (mehr) Stand. Die Praxis zeigt ferner, dass bei der Beauftragung von Nachunternehmern oftmals nicht beachtet wird, das mit dem Auftraggeber vereinbarte „Bausoll“ sowie eventuelle rechtliche Besonderheiten des Bauvertrages „1:1“ an die jeweiligen Nachunternehmer durchzustellen. Wer sich lediglich darauf beschränkt, den kompletten Vertrag mit dem Auftraggeber zum Gegenstand der Nachunternehmerbeziehungen zu machen, riskiert die AGB-rechtliche Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot. Deshalb müssen „maßgeschneiderte“ Nachunternehmerverträge gestaltet werden, die auf die Erfordernisse des konkreten Bauvorhabens Bezug nehmen und AGB-rechtlich zulässig sind.

+Hotline

Wenn konkrete Fragen des Bauprojektes auftreten, die einer rechtlichen Beratung bedürfen, steht Ihnen der Referent des Seminars als Ansprechpartner fallweise zur Verfügung. Es ist besser, einen rechtlich entscheidenden Brief von einem Baujuristen prüfen bzw. schreiben zu lassen, als im Nachhinein aufgrund von Formfehlern mit leeren Händen dazustehen.

+Ständige baubegleitende Rechtsberatung

Die ständige baubegleitende Rechtsberatung zeichnet sich dadurch aus, dass der verantwortliche Bauleiter im ständigen Kontakt zum Bauanwalt steht und ihn über alle rechtlich relevanten Vorgänge des Projektes informiert. Dazu gehört die Übersendung des entsprechenden Schriftverkehrs sowie der Baubesprechungsprotokolle. Soweit erforderlich werden die notwendigen Schreiben von uns vorformuliert bzw. beantwortet und auf Ihrem Briefbogen an den Vertragspartner versandt. Nur im Ausnahmefall treten wir nach außen in Erscheinung. Die ständige Information des Baurechtsanwalts bringt insbesondere dann entscheidende Vorteile, wenn es nach Abschluss des Bauvorhabens zu Auseinandersetzungen kommt, weil dadurch langwierige Vorinformationen vermieden werden.